Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“

2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“

2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof“, Stadt Herborn, Stadtteil Uckersdorf

Die Stadt Herborn betreibt derzeit das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ im Stadtteil Uckersdorf. 

Der Geltungsbereich der 2. Bebauungsplanänderung liegt im Osten des Stadtteils Uckersdorf nördlich der Industriestraße und südlich der Burger Straße. Er umfasst einen Teil des Flurstücks 291 der Flur 14 in der Gemarkung Uckersdorf. Damit wird ein Teilbereich des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ überplant.  

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Sondergebiets „Möbelmarkt“ in ein Gewerbegebiet. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. 

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 auf der Internetseite der Stadt Herborn unter www.herborn.de unter der Rubrik Rathaus & Politik -> Öffentliche Bekanntmachungen -> Bauleitplanung veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Stadtentwicklung und Planung, Zimmer 102, öffentlich aus und können während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann elektronisch unter bauleitplanung@herborn.de abgegeben werden. Bei Bedarf können sie auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro. 

Gemäß § 4b BauGB wurde für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt. 

Herborn, den 16.05.2025  

gez. Katja Gronau 

Bürgermeisterin