Bekanntmachung der Stadt Herborn - Allgemeinverfügung
Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)
1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn an folgenden Sonntagen, 12.06.2022, 11.09.2022 und 06.11.2022 jeweils in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben.
2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Herborn, 17.02.2022
Katja Gronau
Bürgermeisterin