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Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

Bekanntmachung der Stadt Herborn - Allgemeinverfügung

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

1.    Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn an folgenden Sonntagen, 12.06.2022, 11.09.2022 und 06.11.2022 jeweils in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben.

2.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Herborn, 17.02.2022

Katja Gronau
Bürgermeisterin