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Bekanntmachung der Stadt Herborn

Bekanntmachung der Stadt Herborn

Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Bekanntmachung der Stadt Herborn

Allgemeinverfügung

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

  1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn am Sonntag, dem 03.04.2022 in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben. 
  2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Herborn, 17.01.2022

Katja Gronau

Bürgermeisterin