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Bekanntmachung der Stadt Herborn

Bekanntmachung der Stadt Herborn

Versteigerung von Fundsachen über das Internet

Versteigerung von Fundsachen über das Internet

Die Stadt Herborn wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, erstmalig über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen:

ab 27.10.2022 Durchgehend (19.00 Uhr)

bis spätestens 06.11.2022 (19.00 Uhr)

Zur Versteigerung kommen: Fahrräder, Handysets diverser Marken, Digitalkameras, Brillen, diverser Marken, div. Schmucksachen.

Die Fundsachen werden ab 27.10.2022 im Internet Portal unter www.sonderauktionen.net in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert.

Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.

Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 20.10.2022 im Bürgerbüro, Hauptstraße 39 (Eingang Rathauswinkel) 35745 Herborn, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z.B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

Herborn, den 10.09.2022                                    

Katja Gronau,  Bürgermeisterin