Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Die anlässlich der Kommunalwahl am 27. März 2011 aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerberin Ursula Vollmer, 35745 Herborn hat zum 30.09.2015 auf ihr Mandat verzichtet. An ihre Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Herr Frank Peter Henß, Lerchenweg 4, 35745 Herborn-Merkenbach in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 21.09.2015

Stephan Göbel, Gemeindewahlleiter