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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Herborn
Der anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 aus dem Wahlvorschlag Sozialgruppe Herborn e. V. in den Ortsbeirat Herborn gewählte Bewerber Otto Baumann hat auf sein Mandat verzichtet. An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SGH Herr Wolfgang Norkeit, Willy-Brandt-Str. 24, 35745 Herborn in den Ortsbeirat Herborn nach.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 01.07.2016
Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter