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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters

Absage der Ausländerbeiratswahl am 29. November 2015

Für die am 29. November 2015 geplante Ausländerbeiratswahl wurden in Herborn keine Wahlvorschläge eingereicht. Aus diesem Grunde sage ich die Ausländerbeiratswahl gemäß § 86 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung ab. Eine Nachwahl findet nicht statt. Für die Wahlzeit vom 01.12.2015 bis 30.11.2020 wird in Herborn kein Ausländerbeirat gebildet.

Herborn, 22.09.2015

Göbel, Gemeindewahlleiter