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Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag CDU in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Lukas Winkler, 35745 Herborn hat zum 14.09.2025 sein Mandat niedergelegt, da er das Amt des Bürgermeisters antritt. An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der CDU Herr Dane (Chiung Wardana) Anders, Diesterwegstr. 14, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 15.09.2025

Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter