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Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag SPD in die Stadtver-ordnetenversammlung gewählte Bewerber Ramin Behnam, 35745 Herborn-Guntersdorf hat zum 06.11.2025 sein Mandat niedergelegt, da er in den Magistrat nachrückt. An seine Stelle rückt als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Frau Nazime Bayer, Am Schießberg 7, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

Herborn, 06.11.2025
gez. Stephan Göbel Gemeindewahlleiter