Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn
Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Guntersdorf
Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag Bürgerleiste Guntersdorf in den Ortsbeirat Guntersdorf gewählte Bewerber Ramin Behnam hat sein Mandat niedergelegt, da er in den Magistrat nachrückt.
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin, Frau Ilona Hecker, hat auf ihr Mandat verzichtet. Somit rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Guntersdorf Herr Dietger Aßmann, Driedorfer Str. 4A, 35745 Herborn-Guntersdorf in den Ortsbeirat Guntersdorf nach. Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.
Herborn, 10.11.2025
gez. Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter