Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunal-wahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn
Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag SPD in die Stadtverord-netenversammlung gewählte Bewerberin Marion Schneider, 35745 Herborn hat zum 24.11.2025 ihr Mandat niedergelegt. An ihre Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Herr Andreas Gräfe, Hauptstraße 110, 35745 Her-born in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.
Herborn, 25.11.2025
gez. Stephan Göbel Gemeindewahlleiter