Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Herborn
Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag SPD in den Ortsbeirat Herborn gewählte Bewerberin Marion Schneider hat auf ihr Mandat verzichtet. Da die Wahlvorschlagsliste erschöpft ist, gibt es keine Nachfolge und der Sitz bleibt unbesetzt.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.
Herborn, 25.11.2025
gez. Stephan Göbel
Gemeindewahlleiter