Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
EU-Kartenführerschein wird Pflicht

EU-Kartenführerschein wird Pflicht

Jahrgänge 1953 bis 1958 sollen jetzt umgetauscht werden / Fristen wurden gelockert

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Der Zwangsumtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine in einen neuen EU-Kartenführerschein ist angelaufen, die ersten Fristen stehen nun an. Bis zum 19. Januar 2022 sollen alle Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren grauen oder rosa Führerschein umtauschen. Wer diese Frist nicht mehr einhalten kann, muss jedoch nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen.

„Die Nachfrage bei unseren Führerscheinstellen ist groß. Wir bitten alle, die ihre alten Scheine umtauschen wollen, um Geduld. Da die Fristen durch das Bundesverkehrsministerium aufgelockert wurden, besteht kein Grund zur Sorge: Sie müssen nicht sofort mit einem Bußgeld rechnen“, erklärt Landrat Wolfgang Schuster. Grund hierfür ist die eingeschränkte Terminvergabe der Führerscheinstellen während der Corona-Pandemie. Damit dies für die Bürgerinnen und Bürger keinen Nachteil darstellt, gab das Bundesverkehrsministerium im Dezember 2021 eine Regelung für die Bußgelder bekannt. Falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Alt-Führerschein vorliegt, wird eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins eingeräumt.

Um den Führerschein tauschen zu können, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

•              Gültiger Personalausweis, beziehungsweise Reisepass mit neuer Meldebestätigung;

•              Bisheriger Führerschein (und eine Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht vom Landrat des Lahn-Dill-Kreises ausgestellt wurde);

•              Aktuelles biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (circa 35 x 45 Millimeter).

•              Der Umtausch kostet 30,30 Euro.

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, vereinbart vorher bitte unbedingt einen Termin bei der Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar oder in Herborn-Burg:

35576 Wetzlar, Baumeisterweg 3:

Cheyenne Dietz Tel.: 06441 407-2523, Sandra Hader Tel.: 06441 407-2524; Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17.30 Uhr.

 

35745 Herborn-Burg, Junostraße 1 F:

Angela Schwehn Tel.: 02771 407-7330, Petra Kempfer Tel.: 02771 407-7300;

Öffnungszeiten: Montag bis Dienstag und Donnerstag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17.30 Uhr.

Der neue Führerschein ist zunächst 15 Jahre gültig und muss dann – wie der Personalausweis – mit einem aktuellen Foto ohne weitere Prüfung erneuert werden. Auf Wunsch kann der alte Führerschein, der zuvor ungültig gemacht wird, zur Erinnerung ausgehändigt werden. Alle bestehenden Berechtigungen werden ohne Abstriche übernommen. Es gehen keine erworbenen Führerscheinklassen verloren.

Detaillierte Informationen, den Antrag zum Ausdrucken sowie die weiteren Umtauschfristen gibt es unter: www.lahn-dill-kreis.de/führerschein-umtausch