Engagierte Bürger, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, können sich ab sofort bis zum 05.01.2026 per E-Mail an allgemeine-verwaltung@herborn.de bewerben.
Was sind die Aufgaben von Ortsgerichten?
Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu ihren Aufgaben gehören u.a.:
Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Stadt vom Direktor des Amtsgerichts für die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Wer kann das Ehrenamt übernehmen?
Voraussetzung für die Ernennung ist, dass die Person im Stadtteil Seelbach wohnt, Lebenserfahrung besitzt, unbescholten ist und allgemeines Vertrauen genießt. Die Tätigkeit als Ortsgerichtsschöffe erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Technisches Verständnis oder finanzwirtschaftliche Kenntnisse können bei der Schätzung von Grundstücken von Vorteil sein.