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Privat aufgekommene Geflüchtete profitieren von Wohnraumbörse

Privat aufgekommene Geflüchtete profitieren von Wohnraumbörse

Antrag ist auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises zu finden und kann per E-Mail zurückgeschickt werden

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Wer privat Menschen aus der Ukraine bei sich aufgenommen hat, möchte ihnen sicher gerne eine eigene Wohnung im Lahn-Dill-Kreis vermitteln. Sind die Geflüchteten offiziell über das Einwohnermeldeamt der Kommune angemeldet, bei der Ausländerbehörde des Lahn-Dill-Kreises oder der Stadt Wetzlar registriert und haben einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Flüchtlingsbüro des Kreises gestellt, kann das Flüchtlingsbüro Wohnungen über die Wohnraumbörse vermitteln.

Wer privat Wohnraum anmieten möchte, sollte sich bitte vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages über integration@lahn-dill-kreis.de mit dem Flüchtlingsbüro in Verbindung setzen, wenn es um die Übernahme von Kosten geht. Alle wichtigen Informationen, welche Angaben zur Registrierung in der Ausländerbehörde und beim Flüchtlingsbüro des Kreises benötigt werden, sind unter www.lahn-dill-kreis.de/ukraine zu finden.

Wer Wohnraum für die privat bei sich untergebrachten Menschen über die Wohnraumbörse des Lahn-Dill-Kreises sucht, kann auf der angegebenen Internetseite ein Formular herunterladen und ausfüllen. Dieses wird per E-Mail an integration@lahn-dill-kreis.de zurückgeschickt. Die Mitarbeitenden des Flüchtlingsbüros melden sich daraufhin zurück, um ein passendes Angebot zu unterbreiten.

Damit alle notwendigen Unterlagen, beispielsweise die Fiktionsbescheinigung seitens der Ausländerbehörde, auch sicher zugestellt werden können, ist es sehr wichtig, dass die Namen der privat Untergebrachten am Briefkasten ihrer Meldeadresse erkenntlich sind.