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Radfahren in der Fußgängerzone Herborn verboten

Radfahren in der Fußgängerzone Herborn verboten

Die Stadtverwaltung weist darauf hin: Das Radfahren in der Herborner Fußgängerzone ist nicht erlaubt – und wird künftig konsequent geahndet.

Die Fußgängerzone in Herborn ist, schon dem Namen nach, dem Fußverkehr vorbehalten. Dennoch kommt es immer wieder zu Konflikten, weil Radfahrende unerlaubt durch die belebte Innenstadt fahren. Die Stadtverwaltung weist deshalb erneut darauf hin: Das Radfahren in der Herborner Fußgängerzone ist nicht erlaubt – und wird künftig konsequent geahndet.

In der Vergangenheit setzte das Ordnungsamt bei Kontrollen vor allem auf Gespräche, Ermahnungen und Hinweise – und verzichtete bewusst auf Verwarngelder. Diese Phase der Rücksichtnahme ist nun beendet. Wer künftig unerlaubt mit dem Rad durch die Fußgängerzone fährt, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Denn Fußgängerzone heißt: zu Fuß unterwegs. Für alle anderen gilt Rücksicht – und manchmal ein Umweg.

„Wir erleben leider regelmäßig gefährliche Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden – gerade in den stark frequentierten Zeiten und Bereichen rund um den Marktplatz sowie Teilen der  Haupt- und Bahnhofsstraße“, berichtet Bürgermeisterin Katja Gronau. „Viele Menschen, darunter Kinder, Seniorinnen und Senioren oder mobilitätseingeschränkte Personen, fühlen sich durch schnell fahrende Räder bedrängt oder gefährdet. Dabei ist klar, Fußgänger haben Vorrang, da ist die Beschilderung eindeutig.“

Die meisten Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrenden entstehen, wenn Radfahrende auf Flächen unterwegs sind, die ausschließlich für den Fußverkehr gedacht sind – etwa Gehwege oder Fußgängerzonen ohne Freigabe für den Radverkehr. Auch wenn manche Radfahrende glauben, im Schritttempo fahren zu dürfen, gilt auch in Herborn Radfahren ist in der Fußgängerzone nicht gestattet. Darauf weisen Schilder mit Verkehrszeichen 242.1 nach StVO am Beginn der Fußgängerzone hin. Nur das Schieben des Fahrrads ist erlaubt. Die Stadt setzt weiterhin auf Aufklärung, aber künftig auch auf Sanktionen. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu sichern und die Sicherheit aller Fußgänger zu gewährleisten.

Hinweis für Radfahrende: Für die Durchfahrt stehen zahlreiche alternative Routen am Rande der Innenstadt, durch die Mühlgasse, die Turmstraße oder beidseitig der Dill, zur Verfügung. Zudem bieten Fahrradabstellanlagen im Umfeld der Fußgängerzone eine gute Möglichkeit, das Rad sicher abzustellen.