Das Ehrenamt wird für die Dauer von fünf Jahren vergeben - in diesem Fall von November 2025 bis November 2030. Vergeben bedeutet: Die Schiedsperson wird für diese Zeitdauer von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichts vereidigt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Voraussetzungen
Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert, sollte zwischen 30 und 74 Jahre alt sein und im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Vorkenntnisse
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Zeitaufwand liegt bei bis fünf Stunden im Monat.
Aufgaben
Die Aufgabe des Schiedsamtes ist die außergerichtliche Streitschlichtung. Schiedsmänner oder Schiedsfrauen treffen keine Entscheidungen, sondern versuchen Spannungen zwischen Einwohnern abzubauen und eine Einigung herzustellen. Die Schiedspersonen sind im Bereich des Strafrechts unter anderem bei Beleidigungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Bedrohung verpflichtet einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Im Bereich des Zivilrechts sind Schiedspersonen für Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art zuständig.
Um ein Schiedsamt auszuüben sind also Unparteilichkeit, Einfühlungsvermögen, sachliches Handeln, Geduld und ein gewisses Verhandlungsgeschick gefragt.
Die zukünftigen Schiedspersonen werden in Grund- und Aufbaulehrgängen auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie erhalten ausreichend Informationsmaterial und können regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. besuchen. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Herborn.
Interessierte können sich bis zum 31.08.2025 per E-Mail an allgemeine-verwaltung@herborn.de melden.