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"Sport integriert Hessen" - Joachim Spahn Sport-Coach für Herborn gibt Tipps

"Sport integriert Hessen" - Joachim Spahn Sport-Coach für Herborn gibt Tipps

Wie kommen Vereine an die Fördermittel für Sportangebote zur Teilhabe von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund?

„Welche Chancen bietet das Programm 'Sport integriert Hessen'?“

Liebe Vereinsvertreterinnen, liebe Vereinsvertreter!

Den Sport als Teilhabe- und Integrationsplattform für Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen  mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen zu nutzen – das ist Ziel des Programms „Sport integriert Hessen“.

Dieses Programm folgt dem Programm „Sport und Flüchtlinge“ nach, das vom Land Hessen 2016 erstmals aufgelegt wurde – und nun von der Landesregierung unter der Bezeichnung „Sport integriert Hessen“ etwas modifiziert wurde.

Die Stadt Herborn hat sich auch in diesem Jahr an diesem Landesprogramm beteiligt und Fördermittel im beträchtlichen Umfang erhalten, die nun an Sport-Vereine aus der Kernstadt und den Ortsteilen sowie andere Institutionen, die sich für die Zielgruppe einsetzen, weiter geleitet werden können.

Ich selbst bin ehrenamtlich für die Stadt und als (Ver-)„Mittler“ zwischen den Vereinen und Institutionen tätig. Das Geld selbst wird von der Stadt verwaltet und von dort auch freigeben. Die Verwendung der Fördermittel ist laut den Förderrichtlinien des Landes möglich für:

  • Schulungsmaßnahmen mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Sport mit Geflüchteten“,
  • „Interkulturelle Kompetenz für Sportvereine“ und „Soziale Kompetenz für Sportvereine“
  • Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Bereich des organisierten Sports, die im Rahmen von Tandems mit mindestens einer Person mit Migrationshintergrund absolviert werden.
  • Sachmittel für Sportangebote mit den beschriebenen Zielgruppen, insbesondere Sportkleidung,
  • Sportmaterial, Transportkosten.
  • Aufwandsentschädigungen für Personen, die Sportangebote mit und für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen anleiten
  • Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches + Aufwandsentschädigungen für Sport-Coaches mit persönlicher Zuwanderungsgeschichte

Nicht zuwendungsfähig laut den Förderrichtlinien des Landes Hessen sind:

  • Cateringkosten bei Sportfesten, Turnieren etc.
  • Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren
  • Gebühren für Spieler- und Startpässe
  • Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei
  • Schwimmkursen)
  • Kosten für bauliche Maßnahmen

Trotz dieser Ausschluss-Kriterien, die für die Stadt Herborn bindend sind und für die es keine Möglichkeiten einer Ausnahme gibt – sollten Sie beziehungsweise Ihr Verein oder Ihre Institution über die Beantragung von Fördermitteln nachdenken, falls Sie sich für die beschriebene Zielgruppe einsetzen.

Es wäre schade, wenn die Stadt Herborn am Ende des Kalenderjahres 2022 Mittel aus dem Fördertopf ans Land Hessen zurückgeben müsste, weil die Gelder nicht abgerufen wurden.

Für Auskünfte und die Beantwortung konkreter Anfragen steht Ihnen der Sport-Coach für Herborn jederzeit zur Verfügung.

Joachim Spahn | „Sport integriert Hessen“
„Sport-Coach für Herborn“
Moselstraße 3
35768 Siegbach-Eisemroth
Tel. (0151) 59126139 p
Tel. (02772) 959616 d
joachim-spahn@t-online.de