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Bauleitplanung Stadt Herborn: Gesamtflächennutzungsplan

Bauleitplanung Stadt Herborn: Gesamtflächennutzungsplan

Bereitstellungstag:

Bauleitplanung der Stadt Herborn

Neuaufstellung des Gesamtflächennutzungsplanes (mit integriertem Landschaftsplan)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat am 04.12.2025 die Aufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtgemarkung der Stadt Herborn beschlossen. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und dem integrierten Landschaftsplan beabsichtigt die Stadt Herborn die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und der beabsichtigten Siedlungs- und Gewerbeentwicklung für das gesamte Stadtgebiet.

(2) Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet/Gemarkung der Stadt Herborn.

(3) Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 

(4) Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren. 

(5) Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und zum Entwurf öffentlich ausgelegt wird.

(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

08.04.2026 – 22.05.2026 einschließlich

  • im Internet auf der Homepage der Stadt www.herborn.de (öffentliche Bekanntmachungen) 

  • und über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/

eingestellt/veröffentlicht und können eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.1 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Zimmer 102. Jedermann kann sich während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zu den Planunterlagen informieren. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden, digitale Stellungnahmen können an beteiligung@fischer-plan.de abgegeben werden. 

(7) Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung der Bauleitplanverfahren beauftragt. 

Herborn, den 28.03.2026 

Lukas Winkler 

Bürgermeister