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Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Schönbach

Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn 

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Schönbach 

Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag der SPD in den Ortsbeirat Schönbach gewählte Bewerberin Monika Benner hat auf ihr Mandat verzichtet. 

Da der Wahlvorschlag der SPD erschöpft ist, bleibt der Sitz unbesetzt.

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben. 

Herborn, 25.09.2025

Stephan Göbel

Gemeindewahlleiter