Bauleitplanung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 13.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Bahnhof“, Stadtteil Uckersdorf, zu ändern.
Der Geltungsbereich der 2. Bebauungsplanänderung liegt im Osten des Stadtteils Uckersdorf nördlich der Industriestraße und südlich der Burger Straße. Er umfasst einen Teil des Flurstücks 291 der Flur 14 in der Gemarkung Uckersdorf. Damit wird ein Teilbereich des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ überplant.
Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung eines Sondergebiets „Möbelmarkt“ in ein Gewerbegebiet.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom 05.05.2025 bis 09.05.2025 bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Stadtentwicklung und Planung, Zimmer 102, während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@herborn.de oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Gemäß § 4b BauGB wurde für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Herborn, den 02.05.2025
gez. Claus Krimmel
Erster Stadtrat