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Abrechnung der Wiederkehrende Straßenbeiträge

Abrechnung der Wiederkehrende Straßenbeiträge

Bald werden Bescheide für das Abrechnungsgebiet Guntersdorf sowie Bescheide des neuen Bauprogramms im Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt versandt.

Abrechnung der Wiederkehrenden Straßenbeiträge in Herborn und Guntersdorf

Die Stadtverwaltung Herborn verschickt Bescheide über wiederkehrende Straßenbeiträge für die Abrechnungsgebiete Guntersdorf und Herborn Kernstadt. Demnächst werden die ersten Bescheide für das Abrechnungsgebiet Guntersdorf sowie die ersten Bescheide des neuen Bauprogramms im Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt versandt. Dies teilt der Fachdienst Stadtentwicklung und Planung der Stadtverwaltung Herborn mit. 

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Eigentümerwechsel oder Adressänderungen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden müssen. Beträge bis zu einer Höhe von 5,00 € werden nicht erhoben und es werden keine Bescheide verschickt. 

Die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie die Beitragssatzungen können auf der städtischen Homepage www.herborn.de im Menüpunkt Ortsrecht nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Bürgerinnen und Bürger nach wie vor ebenfalls online unter: https://www.herborn.de/bauen-wohnen/wiederkehrende-strassenbeitraege