Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Herborn
Die Jagdgenossenschaft Herborn hat in der Genossenschaftsversammlung am 28.04.2025 beschlossen, den Jagdpachterlös für das Jagdjahr 2024/25 dem Etat der Stadt Herborn zuzuführen. Gemäß §10 Abs.3 BJG weise ich darauf hin, dass jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils innerhalb eines Monats seit Bekanntgabe, durch schriftliche oder mündliche Erklärung beim Jagdvorsteher, beantragen kann. Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit ab 08.05.2025 für 30 Tage bei mir zur Einsicht offen. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Herborn, den 08.05.2024
Der Jagdvorsteher:
Thomas Schäfer
Email: Jagdvorsteher.JGHerborn@t-online.de