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Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn 

Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag der AfD in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Rudolf Jakisch, 35745 Herborn hat zum 31.12.2025 sein Mandat niedergelegt. An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der AfD Herr Dominik Stein, Freiherr-vom-Stein-Str. 27, 35745 Herborn in die Stadtverordnetenversammlung nach. 

Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben. 

Herborn, 22.12.2025

gez.
Marco Klingelhöfer
Stellv. Gemeindewahlleiter