Finanzen
Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Magistrats der Stadt Herborn
Hiermit wird gemäß § 114 Abs. 2 der HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Magistrats öffentlich bekannt gemacht. Der Beschluss vom 25. September 2025 lautet:
"Der von der Abteilung Revision des Lahn-Dill-Kreises (Rechnungsprüfungsamt) geprüfte Jahresabschluss 2020 wird in der vorgelegten Form mit einer Bilanzsumme von 122.765.146,70 €, einem Jahresergebnis von 1.464.724,77 € und einer Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 3.152.891,98 € gem. § 114, Abs. 1 HGO beschlossen. Dem Magistrat wird gem. § 114, Abs. 1 HGO Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss sowie die Entlastung des Magistrats sind der Aufsichtsbehörde mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 114, Abs. 2 HGO unverzüglich vorzulegen.
Der Jahresabschluss sowie die Entlastung sind gem. § 114, Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen; in der Bekanntmachung ist auf die Veröffentlichung hinzuweisen."
Der Jahresabschluss mit Anlagen sowie der Rechenschaftsbericht ist ab sofort für die Dauer von mindestens einem Jahr unter www.herborn.de/bekanntmachungen öffentlich einsehbar.
Herborn, den 10. Oktober 2025
Der Magistrat
gez. Lukas Winkler
Bürgermeister