Nach den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (§ 123a) hat die Stadt zur Information der Stadtverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Stadt mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.
Der Beteilungsbericht ist in der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Stadt hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat den Beteiligungsbericht 2024 für das Wirtschaftsjahr 2023 in ihrer Sitzung am 03. Juli 2025 erörtert. Er kann ab sofort für die Dauer von mindestens einem Jahr auf der Homepage der Stadt Herborn im Bereich Rathaus & Politik > Stadtverwaltung > Beteiligungen eingesehen werden.
Hinweis: Jede Person kann in den im Internet bekannt gemachten Beteiligungsbericht der Stadt Herborn während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform Einsicht nehmen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Herborn, 16. Juli 2025
Der Magistrat
gez. Katja Gronau
Bürgermeisterin