Verbot des Abrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern
Zum Jahreswechsel gehört für viele Menschen neben dem Silvesterwürfeln und anderen Bräuchen, auch das Zünden von Feuerwerkskörpern. Der Fachdienst Öffentliche Ordnung der Stadt Herborn erinnert an das Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern und öffentlichen Einrichtungen. Ebenso macht er auf die Auswirkungen auf Haus- und Wildtiere, die Luftverschmutzung und Verletzungen durch Böller aufmerksam.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Diese gesetzliche Regelung gilt in der Herborner Innenstadt mit ihren vielen historischen Gebäuden, wie auch überall dort, wo Fachwerkhäuser stehen, also auch in den Stadtteilen.
Bürgermeister Lukas Winkler appelliert an die Herborner Bevölkerung, dieses Verbot auch im eigenen Interesse zu beachten und weist daraufhin, dass Verstöße gegen die Regelung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.