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Gastronomieförderung des Landes Hessen 2025

Gastronomieförderung des Landes Hessen 2025

Jetzt Antrag auf Landesförderung stellen und Gastronomie in Herborn stärken!

 

Die Herborner Gastronomie ist mehr als nur ein Ort zum Essen – sie ist ein lebendiger Teil des gesellschaftlichen Miteinanders, prägt das Stadtbild und macht unsere historische Altstadt für Gäste wie Einheimische zu einem Ort zum Wohlfühlen. Vom urigen Café oder Restaurant am Marktplatz bis zum modernen Bistro in den Altstadtgassen – ein vielfältiges kulinarisches Angebot lädt zum Verweilen ein und belebt unsere Innenstadt nachhaltig.
Damit das so bleibt, unterstützt das Hessische Heimatministerium die Gastronomie im ländlichen Raum – und damit auch die Herborner Betriebe – mit einem Gaststättensonderprogramm. 

Ziel ist es, Betriebe zukunftsfähig aufzustellen, dafür werden Investitionen gefördert wie zum Beispiel Umbauten und Renovierungen in Gasträumen oder Küchen, moderne Küchentechnik, Großgeräte und Kassensysteme, (Liefer-)Fahrzeuge mit direktem Bezug zur Gastronomie, digitale Systeme, die den Betrieb effizienter und attraktiver machen.

Bürgermeisterin Katja Gronau appelliert an die Gastronominnen und Gastronomen in Herborn von der Förderung Gebrauch zu machen: „Ein attraktives Gastronomieangebot ist ein Herzstück unserer Stadt. Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in die Zukunft Ihres Betriebs – für Ihre Gäste, für Ihre Mitarbeitenden und für eine lebendige Innenstadt. Gemeinsam stärken wir das, was Herborn ausmacht: echte Gastfreundschaft, historische Atmosphäre – und ein vielfältiges gastronomisches Angebot.“

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Gastronomiebetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro.  Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 45 Prozent der Investitionskosten, die Höchstfördersumme sind 200.000 Euro, die Mindestinvestition je Antrag betragen 15.000 Euro
Förderanträge können ab sofort über das Online-Portal der WIBank gestellt werden: www.wibank.de (Stichwort: Gaststättensonderprogramm)