Herborn setzt auf Grün: Verbot von Schottergärten für mehr Artenvielfalt und Klimaschutz
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat mit der im März 2025 beschlossenen Vorgartensatzung ein klares Zeichen für Umwelt- und Klimaschutz gesetzt. Ab sofort sind neue Schottergärten in allen Stadtteilen verboten. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu fördern, den Wasserhaushalt zu verbessern und das Stadtklima langfristig zu schützen.
Bürgermeisterin Katja Gronau appelliert an die Einwohner Herborns: „Die neue Vorgartensatzung ist ein Schritt in Richtung Umweltschutz im Kleinen und nachhaltiger Stadtentwicklung. Jeder begrünte Vorgarten trägt dazu bei, das Mikroklima zu verbessern, die Artenvielfalt zu fördern und das Stadtbild zu verschönern. Lassen Sie uns gemeinsam Herborn grüner und lebenswerter gestalten.“
Warum sind Schottergärten problematisch?
Schottergärten bestehen meist aus Kies oder Splitt, oft auf Folien oder Vliesen verlegt. Sie gelten als pflegeleicht, haben jedoch große Nachteile für Flora und Fauna: Sie bieten weder Nahrung noch Unterschlupf für Insekten, Vögel oder andere Tiere. Wasser kann schlecht versickern, was die Grundwasserneubildung hemmt und bei Starkregen zu Überschwemmungen führen kann. Im Sommer heizen sich die Steine stark auf und geben die Wärme nachts ab, was die Umgebungstemperatur erhöht. Trotz des "pflegeleichten" Rufs müssen Schottergärten regelmäßig von Unkraut, Laub und Schmutz befreit werden.
Was schreibt die neue Vorgarten-Satzung in Herborn vor?
Die neue städtische Vorgartensatzung geht zurück auf einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Mai 2024. Die Satzung verpflichtet Eigentümer, ihre Vorgärten naturnah zu gestalten: Vorgärten müssen mit heimischen, standortgerechten Pflanzen bepflanzt und begrünt werden. Der komplette Wortlaut der Vorgartensatzung kann online nachgelesen werden.
Grundlage hierfür ist das Hessischen Naturschutzgesetz, das im § 35 Abs. 9 die Neuanlage von Schottergärten verbieten. Die Regelungen ergänzen § 8 der Hessischen Bauordnung (HBO), welcher besagt, dass nicht überbaute Flächen wasserdurchlässig und begrünt oder bepflanzt sein müssen.
Schotter-, Kies- oder Splittflächen auf Folien oder Vliesen sind unzulässig, es sei denn, sie dienen dem Spritzwasserschutz oder der Versickerung von Regenwasser. Großflächige, wasserundurchlässige Beläge wie Asphalt sind verboten. Zufahrten und Stellplätze müssen auf das notwendige Maß beschränkt und wasserdurchlässig gestaltet sein.
So gestalten Sie Ihren Vorgarten klimaresilient und pflegeleicht
Ein naturnaher Garten muss nicht arbeitsintensiv sein. Mit der richtigen Planung schafft man eine grüne Oase, die wenig Pflege benötigt. Dafür eigenen sich mehrjährige Wildstauden, Ziergräser, Kleinsträucher und Zwiebelpflanzen, sie sind robust, benötigen wenig Wasser und bieten Insekten Nahrung. Pflanzen wie Kamille oder andere Bodendecker wie auch Mulch unterdrücken Unkraut und reduzieren den Pflegeaufwand. Als strukturgebende Elemente im Vorgarten eigenen sich Hecken, Sträucher und kleine Bäume, sie bieten nicht nur Sichtschutz, sondern auch Lebensraum für Tiere.
Weitere Informationen zu naturnahen Vorgärten sowie Pflanztipps erhalten Interessierte beim Klimamanagement des Lahn-Dill-Kreises: https://www.energie-klima-ldk.de/gruene-gaerten/