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Bebauungsplan „Freibad Herborn“, Kernstadt

Bebauungsplan „Freibad Herborn“, Kernstadt

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 04.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freibad Herborn“, Kernstadt, beschlossen. 

 

Der Geltungsbereich liegt im Westen der Kernstadt Herborn, östlich der A 45 auf dem Gelände des bisherigen Freibads und umfasst die Flurstücke 2/1, 5 teilw., 6 teilw., 7 teilw., 8 teilw., 21/1 teilw., 29/1 teilw., 43/1 teilw., 44 teilw., 48 teilw. und 55 teilw. der Flur 31 sowie die Flurstücke 38/8 teilw., 55/1, 96/1 teilw., 109 teilw. und 110 der Flur 32. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt somit rd. 46.395 m².

Gegenstand der Aufstellung ist die zukünftige Sicherung der Flächen zur Nutzung als Freibad, und die planungsrechtliche Sicherung der umliegenden Flächen des alten Freibads. Es erfolgt die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen, Versorgungsflächen, Grünflächen, Flächen für Aufschüttungen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 08.04.2026 bis 16.04.2026 in der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Zimmer 102, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung) zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.herborn.de eingesehen und heruntergeladen werden. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich dargelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn abgegeben werden, digitale Stellungnahmen können an bauleitplanung@herborn.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

 

 

Herborn, den 04.04.2026  

Lukas Winkler 

Bürgermeister