Spezielle Hinweise der
Stadt Herborn
VERMIETUNG VON BÜRGERHÄUSERN
Sie haben etwas zu Feiern, vielleicht einen runden Geburtstag, eine Hochzeit oder eine Taufe? Vielleicht möchten Sie eine Ausstellung oder eine Messe veranstalten? Dann finden Sie mit einer unserer Hallen oder Bürgerhäusern bestimmt den richtigen Ort für Ihren besonderen Tag.
Im Stadtgebiet Herborn stehen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen städtische Einrichtungen in verschiedenen Größen und Ausstattungen für Feierlichkeiten und Veranstaltungen zur Verfügung.
Schauen Sie sich doch einfach ein wenig um und bekommen Sie online schon einen kleinen Einblick.
Nähere Beschreibungen zu den zu vermietenden Gebäuden können Sie den unten aufgeführten PDF-Dokumenten entnehmen.
Die Brandschutzordnung ist zu beachten.
VERMIETUNG VON GRILLHÜTTEN
Die Grillhütten der Stadt Herborn sind alle an Vereine verpachtet und werden auch von diesen vermietet. Die Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie in dem beigefügten Dokument.
Sollten Sie Mängel an einer Grillhütte feststellen melden Sie diese bitte an die Stadt, Fachdienst Hochbau und technisches Gebäudemanagement Hrn. Klaudy, Tel. (02772) 708-424 oder per Email an h.klaudy@herborn.de.
VERMIETUNG VON WOHNUNGEN
Je nach Verfügbarkeit vermietet die Stadt Herborn ihre Wohnungen. Eine Wohnungsvermittlung findet nicht statt.
Weitere Informationen über leerstehende Wohnungen können Sie auch auf unserer Internetseite in der Rubrik "Wirtschaft/Immobilienbörse" finden.
Folgende Angaben werden für die Anmietung öffentlicher Räumlichkeiten benötigt:
- Name des Vereines/der Institution (sofern relevant)
- Vor- und Nachname des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (dieser gilt als Veranstalter/in)
- Anschrift des Antragstellers bzw. der Antragstellerin
- telefonische Erreichbarkeit
- ungefähre Anzahl der zu erwartenden Gäste
- Datum, Art und Dauer der geplanten Veranstaltung unter Berücksichtigung aller Zeiten für Vorbereitung und nachgehende Arbeiten
Bestuhlung und Reinigung
Die Bestuhlung in den Räumen und die Reinigung der benutzten Räumlichkeiten einschließlich der Nebenräume wie Flure und Toiletten obliegen dem Nutzer des jeweiligen Gebäudes.
Alternativ kann die Endreinigung durch das Reinigungspersonal der Stadt erledigt werden. In diesem Fall muss der Nutzer das Gebäude nur besenrein hinterlassen und seinen eigenen Müll entsorgen.
Kosten: 35,00 € pro Stunde pro Reinigungskraft (Berechnung nach Aufwand)
Übergabe und Abnahme
Vor und nach der Nutzung der städtischen Gebäude findet eine Übergabe bzw. Abnahme der Einrichtung durch Vertreter des Fachdienstes Hochbau und Gebäudeservice statt.
In einem Protokoll werden Schäden und/oder evtl. auftretende Mängel dokumentiert.
Spezielle Hinweise der
Stadt Herborn
Petra Georg (Fachdienstleiterin), Tel. 02772 708264, Fax 02772 7089264, Email p.georg@herborn.de
Desiree Mathofer, Tel. 02772 708426, Fax 02772 7089426, Email d.mathofer@herborn.de