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Änderung des Flächennutzungsplanes „Bewegungshalle für Pferde“, Stadt Herborn, Stadtteil Amdorf

Änderung des Flächennutzungsplanes „Bewegungshalle für Pferde“, Stadt Herborn, Stadtteil Amdorf

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 03.05.2016 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Herborn für den Bereich "Bewegungshalle für Pferde", Stadtteil Amdorf gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt am nördlichen Ortsrand von Amdorf. Er umfasst in der Gemarkung Amdorf der Flur 3 das Flurstück 16. Das Plangebiet wird im Nordosten und Osten durch die Straße "Bahnhofsweg" begrenzt, im Westen durch die Wegeparzelle 15 und im Süden durch die Flur 1, Flurstück 50 sowie Flur 3, Flurstück 17. Hinzu kommen Ausgleichsflächen, die sich südwestlich sowie südöstlich des Plangebietes befinden. (Gemarkung Amdorf, Flur 3, Flurstück Nr. 14 und 131).

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können bei der Stadtverwaltung Stadt Herborn, Rathaus, Hauptstraße 39 (Eingang Turmstraße) Fachdienst 4.1, Stadtentwicklung und Umwelt, I. Stock, Zimmer 106 während der Dienststunden, montags bis donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die Genehmigung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Herborn, den 01. Juni 2016
Magistrat der Stadt Herborn
gez. Hans Benner
Bürgermeister